Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemkalien und Umsetzung in der EU
"Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, englisch Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern."
Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter weiter anzuheben, ist unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) – kurz GHS – entwickelt worden.
Die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU, die dieses GHS-System bei uns umsetzt, muss für Stoffe seit dem 01.12.2010 verbindlich angewendet werden. Bereits in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung durften jedoch noch bis zum 01.12.2012 weiterverkauft werden.
Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.06.2015 verbindlich. Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden. Jedoch darf die GHS-Kennzeichnung bereits seit dem 20.01.2009 auf dem Etikett verwendet werden – ein Abwarten der Stichtage ist nicht erforderlich. Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.
Die neue Systematik unterscheidet zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Die Kriterien zur Einstufung weichen zum Teil von denen der bisherigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinie ab. Eingestuft wird nach den Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen gemäß Anhang I der CLP-Verordnung.
Zur Einstufung gehören folgende Angaben:
Es müssen alle zutreffenden Gefahrenklassen mit der jeweiligen Kategorie und dem H-Satz angegeben werden. Die Einstufung findet man im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 2.
Zur Visualisierung der Gefahren lösen 9 neue Gefahrenpiktogramme (rot umrandete, auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.
Diese werden von der UNECE zur Verfügung gestellt.